Motorrad

Mindestalter Einschluss Beschreibung Besonderheiten
Klasse A 18 Jahre A1, M Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Bis zwei Jahre nach nach Errteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und ein Verhältnis Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
Klasse A direkt 25 Jahre A1, M Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung
Klasse A1 16 Jahre M Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) Besonderheit für 16- und 17- jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muss bauartbestimmt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen), ab 18 Jahren unbegrenzt
Klasse M 16 Jahre keiner Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Klasse S 16 Jahre keiner Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis zu 350 kg Leermasse ( bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). Bei Fremdzündungs- motoren (z.B. Ottomotor) max. 50ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungs- motoren (z.B. Dieselmotor) max 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren 4 kW Nenndauerleistung.

Pkw

Mindestalter Einschluss Beschreibung Besonderheiten
Klasse B 18 Jahre L, M, S Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - bis 3500 kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Anhänger bis 750 kg zGM oder Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zGM der Kombination nicht über 3500 kg liegt.
Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) auch in MV möglich
Klasse BE 18 Jahre
(Vorbesitz B)
keiner Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen Anhängelast: bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5 fachen der zGM des Zugfahrzeuges

Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

Mindestalter Einschluss Beschreibung Besonderheiten
Klasse L 16 Jahre keiner Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land oder forstwirtschaftl. Zecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombinationene mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h, auch kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhänger.
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