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Motorrad
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Mindestalter |
Einschluss |
Beschreibung |
Besonderheiten |
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18 Jahre |
A1, M |
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h |
Bis zwei Jahre nach nach Errteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und ein Verhältnis Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg |
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25 Jahre |
A1, M |
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h |
Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung |
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16 Jahre |
M |
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) |
Besonderheit für 16- und 17- jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muss bauartbestimmt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen), ab 18 Jahren unbegrenzt |
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16 Jahre |
keiner |
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h |
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16 Jahre |
keiner |
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis zu 350 kg Leermasse ( bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). |
Bei Fremdzündungs- motoren (z.B. Ottomotor) max. 50ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungs- motoren (z.B. Dieselmotor) max 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren 4 kW Nenndauerleistung. |
Pkw
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Mindestalter |
Einschluss |
Beschreibung |
Besonderheiten |
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18 Jahre |
L, M, S |
Kraftfahrzeuge -außer Krafträder - bis 3500 kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Anhänger bis 750 kg zGM oder Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zGM der Kombination nicht über 3500 kg liegt. |
Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) auch in MV möglich |
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18 Jahre
(Vorbesitz B) |
keiner |
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen |
Anhängelast: bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5 fachen der zGM des Zugfahrzeuges |
Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
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Mindestalter |
Einschluss |
Beschreibung |
Besonderheiten |
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16 Jahre |
keiner |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land oder forstwirtschaftl. Zecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombinationene mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h. |
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h, auch kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhänger. |
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